Projekt Stallbau, eine lange Geschichte

 

Sie beginnt im 2007. Nach der Betriebsübernahme von Olivier Fasel war schnell klar, es klemmt von verschiedenen Seiten. Die Rechtsgrundlage war nicht gegeben auf die nächsten Jahre den Betrieb zu führen. Die Pferde zählten wegen einer Gesetzesänderung nicht mehr zu den landwirtschaftlichen Berechnungen. Somit hatte der Betrieb zu wenig GVE (Grossvieheinheiten), welche relevant sind für die SAK (Standartarbeitskräfte). Das hiess, trotz 30 Pferden und 2 Vollzeitstellen plus Lehrling, war unser Betrieb plötzlich zu klein und somit kein Vollerwerbsbetrieb mehr. Er galt als Betrieb mit landwirtschaftlichem Nebenerwerb. 

 

2008

Ende 2007 wurde mit dem Amt für Landwirtschaft des Kantons Freiburg Kontakt aufgenommen. Frau Romanens (Leiterin des Amtes) und Frau Overney (juristische Verantwortliche) hörten uns zu und suchten nach Lösungen. Der Betrieb könne so weiter geführt werden, aber neue Bauten oder Änderungen würden nicht bewilligt. Ihr Rat war in der kommenden Raumplanungsrevision eine Zonenänderung zu beantragen, welche von ihnen unterstützt wird. Herr Meuwly von BRPA unterstützte die Idee.

Auf unsere Nachfrage signalisierte die Gemeinde ihr Wohlwollen gegenüber unserem Projekt. Die ersten Schritte zur Zonenänderung wurden eingeleitet.

 

2009

Einreichung des Dossiers in der offiziellen Raumplanungsrevision der Gemeinde St. Antoni,

öffentliche Auflage des gesamten Dossiers der Gemeinde, keine Einsprachen zu unserem Vorhaben.

 

2010  

Januar: Vorprüfung durch das BRPA (Bau- und Raumplanungsamt)

Dezember: beschränkte Vorprüfung des BRPA

 

2011 

Februar: Öffentliche Auflage der Gemeinderevision Amtsblatt Nr. 5

April: Annahme durch den Gemeinderat

Mai: Eingabe Umzonung beim BRPA

August: Schreiben des BRPA an die Gemeinde. Ungünstige Begutachtung der Umzonung, da sie eine Inselbauzone darstellt sowie eine Kleinbauzone wäre. Somit ist das Dossiers Chrommen nicht einzuzonen.

August: Zusammenfassung des BRPA an die Gemeinde.

Dezember / Januar 2012: Aufarbeitung des Zonenplanes der Gemeinde.

2012 

September: umfangreiche Stellungnahme von Olivier Fasel an das BRPA

 

2013

Februar: Genehmigung der Gesamtrevision der Gemeinde, jedoch nicht Einzonung des Sektor Chrommen unter folgender Erwägung; " ... die Ausführungen des Eigentümers vermögen den Umstand nicht zu widerlegen, dass eine Einzonung nicht möglich ist, da die geplante Zone eine Kleinbauzone (Inselbauzone) darstellt und deshalb nicht gesetzteskonform ist..."

 

Durch die Genehmigung des Gemeindedossiers wurde beschlossen, auf dem zivilen Weg Einsprache zu machen um die Gemeinde zu entlasten in ihren Dossiers (welches somit bewilligt wurde). Wir wurden aber weiterhin vollumfänglich von der Gemeinde unterstützt.

 

April: Einreichung einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht Freiburg. Dargelegt werden die Ist-Situation, das Projekt, alternative Standorte, rechtliche Grundlagen (auch Inselbauzonen können bewilligt werden), Informationen zu Céline und Olivier Fasel, das Westernreiten und eine Beilage mit ähnlichen in der CH bewilligten Projekten. Das Kantonsgericht holt im Anschluss bei diversen Ämtern und der Gemeinde Informationen ein. 

 

Juni: Das BRPA beantragt Fristverlängerung gegenüber dem Kantonsgericht.

Schreiben der Gemeinde an das Kantonsgericht mit der Bestätigung, dass sie uns vollumfänglich unterstützen.

Gewährung der Fristerstreckung des BRPA.

Juli: Einsprache der Gemeinde um das Streichen der Reitsportzone Chrommen aus dem Nutzungsplan zu verhindern.

 

Juli: Stellungnahme des BRPA an das Kantonsgericht.

September: Einspracheentscheid der Gemeinde St. Antoni, welche die Reitsportzone bestätigt und die Auflagen gegen die 2. Auflage der Ortsplanung gutheisst.

 

2014

März: Urteil vom Verwaltungsgerichtshofes in Freiburg, welches unsere Beschwerde in allen Belangen gutheisst.

 

Mai: Eingangsanzeige der Beschwerde gegen das Kantonsgericht vom Bundesamt für Raumplanung.

Mai: Erhalt der Verfügung  gegen das Kantonsgericht vom Bundesamt für Raumplanung.

 

Juni: Erhalt der Bestätigung  zur Fristerstreckung vom Kantonsgericht.

 

Juli: unsere Stellungnahme seitens des Bundesgerichtes. Stellungnahme der Gemeinde, des BRPA sowie des Kantonsgericht.

 

Oktober: Entscheid des Bundesgerichtes. Die Unklarheiten, geschaffen vom Kantonsgericht (schlechte Dossierkenntnis, falsch übernommene Angaben), werden gerügt. Das Urteil des Kantonsgerichtes wird nur teilweise gutgeheissen und zur weiteren Abklärungen an das Kantonsgericht gewiesen.

 

Oktober: Schreiben der Gemeinde an das Kantonsgericht (Bestätigung Flächenangaben)

 

November: BRPA beantragt beantragt Fristverlängerung beim Kantonsgericht.

                     unsere Stellungnahme seitens des Kantonsgerichtes.

                     Kantonsgericht genehmigt die Fristverlängerung des BRPA.

 

2015

Januar: Erhalt der Stellungnahme vom BRPA,welche negativ ausfällt.

 

Juni: Brief des Kantonsgerichtes betreffend Alternativstandort. Unsere Antwort an das Kantonsgericht zum Thema Alternativstandort.

 

Schreiben des Kantonsgerichtes an den Gemeindeverband Sense zu möglichen Alternativstandorten.

 

Antwort des Gemeindeverbandes mit dem Verweis auf die Gemeinde Bösingen und Düdingen.

 

Juli: Anfrage des Kantonsgerichtes bei der Gemeinde Bösingen, Antwort der Gemeinde Bösingen ans Kantonsgericht. Es ist im Sense und Seebezirk keine Zone bzw. Parzelle verfügbar, welche den Anforderungen entspricht. Die vorhandenen Zonen wurden vom BRPA nur für Industrie von hoher Dichte freigegeben.

 

2016 

Änderung des landwirtschaftlichen Gesetzes tritt in Kraft. Die Pferde zählen wieder zur Landwirtschaft (GVE). Somit ist unser Betrieb wieder ein Vollerwerbsbetrieb und darf landwirtschaftliche Neubauten erstellen.

 

April:

Entscheid des Bundesgerichtes welche unsere Beschwerde zurückweist. Die Einzonierung betreffe das Bauzonenmoratorium welches der Bund im Mai 2014 in Kraft gesetzt hat und bis ins Jahr 2019 keine neuen Zonen bewilligt. 

 

Juni:

Schreiben von Olivier Fasel an die Gemeinde mit dem Hinweis der eventuellen Wiederaufnahme nach Abschluss des kantonalen Richtplanes.